Bleibe ich der Eigentümer der als Sicherheit verwendeten Kryptowährungen?

Geändert am Mi, 24 Mai, 2023 um 2:39 NACHMITTAGS

Ja, unter keinen Umständen verlieren Sie das Eigentum an den Kryptowährungen. Ausgenommen davon ist die Abwicklung der Transaktion. Die Abrechnung eines Handels oder einer LTV-Preisausführung wird standardmäßig auf 85% des Kapitalwerts festgelegt. Das heißt, wenn das Verhältnis von Kapital zu Sicherheiten 85% erreicht (Kapitalwert 85 auf einen Sicherheitenwert von 100). Oder anders ausgedrückt, wenn die Sicherheiten den Punkt erreichen, an dem sie 117,65 % des Wertes des geliehenen Kapitals ausmachen.

Die Abwicklung ist mit einer Abwicklungsgebühr verbunden (die sich aus der Verwaltung und dem Verkauf der Sicherheiten zum aktuellen Marktpreis ergibt): 2 % des ausstehenden Kapitalbetrags mit einem Mindestbetrag von 100 € im Gegenwert der als Sicherheit hinterlegten Kryptowährung.

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